Finanzgericht Düsseldorf, 2006-06-29, 8 V 2091/06 A (Verk)

8 V 2091/06 A (Verk)Tax CourtJun 29, 2006

Full text

Finanzgericht Düsseldorf — 8 V 2091/06 A (Verk) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-29

Aktenzeichen: 8 V 2091/06 A (Verk)

ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0629.8V2091.06A.VERK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Vollziehung des Kraftfahrzeugsteuerbescheids vom 20.03.2006 wird ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bestandskraft einer Entscheidung über den hiergegen eingelegten Einspruch mit der Maßgabe ausgesetzt, dass die Kraftfahrzeugsteuer für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen weiterhin nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen wird. Die Berechnung des auszusetzenden Betrages wird dem Antragsgegner übertragen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.