4 K 5711/04 Z•Finanzgericht Düsseldorf, 2006-05-04, 4 K 5711/04 Z
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 4 K 5711/04 Z — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: 4 K 5711/04 Z
ECLI: ECLI:DE:FGD:2006:0504.4K5711.04Z.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG vorgelegt:
Ist ein Camcorder, der bei der Einfuhr nicht in der Lage ist, extern eingehende Videosignale aufzuzeichnen, in die Unterposition 8525 4099 KN einzureihen, wenn bei ihm der Videoanschluss nachträglich durch Verwenden einer bestimmten Software als Videoeingang eingerichtet werden kann, obwohl der Hersteller und der Verkäufer auf diese Möglichkeit weder hingewiesen haben noch sie unterstützen?
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