5 K 5372/00 U•Finanzgericht Düsseldorf, 2003-04-09, 5 K 5372/00 U
Full text
Finanzgericht Düsseldorf — 5 K 5372/00 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: 5 K 5372/00 U
ECLI: ECLI:DE:FGD:2003:0409.5K5372.00U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
- Unter Abänderung der Umsatzsteueränderungsbescheide vom 12.03.2003 und
Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 27.09.2000 wird die Umsatzsteuer
für 1998 auf ... EUR und für 1999 auf ..... EUR festgesetzt.
Die bis zum 19.02.2003 entstandenen Kosten werden zu 85 % dem Beklagten
und zu 15 % der Klägerin auferlegt.
Die danach entstandenen Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig
erklärt.
Die Revision wird zugelassen.
- In der Besetzung 1.-3. beschlossen:
Der Streitwert bis zum 19.02.2003 wird auf ....... EUR, für die Zeit danach
auf ....... EUR festgesetzt.
II. Die Streitwertfestsetzung ist unanfechtbar.
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