Anwaltsgerichtshof NRW, 2024-05-24, 1 AGH 43/23

1 AGH 43/23Other CourtMay 24, 2024

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 43/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-24

Aktenzeichen: 1 AGH 43/23

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2024:0524.1AGH43.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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