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1 AGH 27/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2023-06-23, 1 AGH 27/21
Entscheidungsdatum: 2023-06-23
Aktenzeichen: 1 AGH 27/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2023:0623.1AGH27.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Bescheid der Beklagten vom 06.05.2021, zugestellt am 09.06.2021, wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
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