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1 AGH 38/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-12-10, 1 AGH 38/21
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: 1 AGH 38/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1210.1AGH38.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gegenstandswert wird auf 12.500 € festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
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