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1 AGH 20/21•Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-10-29, 1 AGH 20/21
Entscheidungsdatum: 2021-10-29
Aktenzeichen: 1 AGH 20/21
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:1029.1AGH20.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voltstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 150,00 Euro festgesetzt
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