Anwaltsgerichtshof NRW, 2021-03-12, 1 AGH 28/20

1 AGH 28/20Other CourtMar 12, 2021

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 28/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-12

Aktenzeichen: 1 AGH 28/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2021:0312.1AGH28.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 02.09.2020 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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