Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-11-13, 1 AGH 20/20

1 AGH 20/20Other CourtNov 13, 2020

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 20/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 1 AGH 20/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1113.1AGH20.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  1. Der Streitwert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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