Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-11-13, 1 AGH 15/20

1 AGH 15/20Other CourtNov 13, 2020

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 15/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 1 AGH 15/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1113.1AGH15.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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