Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-11-13, 1 AGH 14/20

1 AGH 14/20Other CourtNov 13, 2020

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 14/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 1 AGH 14/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1113.1AGH14.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert wird auf 12.500,00 EUR festgesetzt.

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