Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-10-02, 1 AGH 3/20

1 AGH 3/20Other CourtOct 2, 2020

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 3/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-02

Aktenzeichen: 1 AGH 3/20

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:1002.1AGH3.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 15.01.2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zu ½.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten und dem Beigeladenen bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

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