Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-06-19, 1 AGH 18/19

1 AGH 18/19Other CourtJun 19, 2020

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 18/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-19

Aktenzeichen: 1 AGH 18/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0619.1AGH18.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 22.05.2019 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 25.000 Euro.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung seitens der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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