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1 AGH 43/19•Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-06-05, 1 AGH 43/19
Entscheidungsdatum: 2020-06-05
Aktenzeichen: 1 AGH 43/19
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0605.1AGH43.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes
Der Bescheid der Beklagten vom 14.11.2019, mit dem die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ widerrufen wird, wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 12.500,-- €.
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