Anwaltsgerichtshof NRW, 2020-02-14, 1 AGH 38/19

1 AGH 38/19Other CourtFeb 14, 2020

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 38/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-14

Aktenzeichen: 1 AGH 38/19

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2020:0214.1AGH38.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 12.09.2019 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils zu ½.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten und dem Beigeladenen bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.Die Berufung wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

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