1 AGH 34/16•Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 34/16
Anwaltsgerichtshof NRW, 2016-10-28, 1 AGH 34/16
1 AGH 34/16Other CourtOct 28, 2016
Regest
Eine in den für Firmenschadensersatz und Betriebshaftpflicht zuständigen Bereichen eines Versicherungsunternehmens tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Full text
Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 34/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-28
Aktenzeichen: 1 AGH 34/16
ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2016:1028.1AGH34.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes des Landes Nordrhein-Westfalen
Normen: §§ 46, 46a BRAO
Leitsätze
Eine in den für Firmenschadensersatz und Betriebshaftpflicht zuständigen Bereichen eines Versicherungsunternehmens tätige Volljuristin kann als Syndikusrechtsanwältin zuzulassen sein.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Geschäftswert wird festgesetzt auf 30.000,00 EUR (25.000,-- € und
5.000,- €).
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.