Anwaltsgerichtshof NRW, 2014-05-09, 1 AGH 8/14

1 AGH 8/14Other CourtMay 9, 2014

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 8/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-09

Aktenzeichen: 1 AGH 8/14

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2014:0509.1AGH8.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: erste Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durchSicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbarenBetrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor derVollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 € festgesetzt.

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