Anwaltsgerichtshof NRW, 2013-12-20, 1 AGH 35/12

1 AGH 35/12Other CourtDec 20, 2013

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 35/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-12-20

Aktenzeichen: 1 AGH 35/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2013:1220.1AGH35.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

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