Anwaltsgerichtshof NRW, 2012-12-14, 1 AGH 27/12

1 AGH 27/12Other CourtDec 14, 2012

Full text

Anwaltsgerichtshof NRW — 1 AGH 27/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-12-14

Aktenzeichen: 1 AGH 27/12

ECLI: ECLI:DE:AWGHNRW:2012:1214.1AGH27.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat des Anwaltsgerichtshofes

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu voll-streckenden Betrages leistet.

Der Geschäftswert wird auf € 50.000,00 festgesetzt.

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