1 Ca 1510/16•Arbeitsgericht Wesel, 2017-01-13, 1 Ca 1510/16
Arbeitsgericht Wesel, 2017-01-13, 1 Ca 1510/16
1 Ca 1510/16Labour CourtJan 13, 2017
Regest
Dem Arbeitnehmer steht kein Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung zu, wenn im Arbeitsvertrag lediglich die Vereinbarung zum Abschluss eines Wettbewerbsverbotes geregelt ist, welches als "nachvertragliches Wettbewerbsverbot" als Anlage zum Arbeitsvertrag formurliert ist.
Full text
Arbeitsgericht Wesel — 1 Ca 1510/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-13
Aktenzeichen: 1 Ca 1510/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGWES:2017:0113.1CA1510.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1
Leitsätze
Dem Arbeitnehmer steht kein Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung zu, wenn im Arbeitsvertrag lediglich die Vereinbarung zum Abschluss eines Wettbewerbsverbotes geregelt ist, welches als "nachvertragliches Wettbewerbsverbot" als Anlage zum Arbeitsvertrag formurliert ist.
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
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- Der Streitwert wird auf 29.260,00 € festgesetzt.
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