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6 Ca 2250/22•Arbeitsgericht Wuppertal, 2023-05-04, 6 Ca 2250/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-04
Aktenzeichen: 6 Ca 2250/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2023:0504.6CA2250.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung aus dem letzten Arbeitsvertrag (ohne Datum) zum 30.11.2022 endete.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als wissenschaftlichen Mitarbeiter zu den bisherigen Arbeitsbedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiter mit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 13 zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Streitwert: 20.000,00 €.
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