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7 Ca 2529/22•Arbeitsgericht Wuppertal, 2023-03-08, 7 Ca 2529/22
Entscheidungsdatum: 2023-03-08
Aktenzeichen: 7 Ca 2529/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2023:0308.7CA2529.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7 Kammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin rückständige Witwenpension für die Monate Dezember T. bis Dezember E. in Höhe von insgesamt 27.535,77 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.01.2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine monatliche Witwenpension in Höhe von 744,21 € brutto, spätestens am Ende des Kalendermonats zahlbar, beginnend ab dem 01.01.2023 zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12% und die Beklagte zu 88%.
4. Streitwert: 26.791,56 €.
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