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4 Ca 100/21•Arbeitsgericht Wuppertal, 2021-11-12, 4 Ca 100/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-12
Aktenzeichen: 4 Ca 100/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGW:2021:1112.4CA100.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V); TV-SR § 5 Abs. 2 Satz 1
1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte ab dem 01.05.2019 verpflichtet ist, bis zu seinem Tod den Kläger sowie ggf. für die Dauer des Witwenstandes seine Ehefrau von den Kosten für Strom und ggf. Gas der Beklagten in Höhe von 25% der anfallenden Kosten freizustellen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Streitwert: 720,00 €.
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