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3 Ca 47/23•Arbeitsgericht Siegburg, 2023-05-03, 3 Ca 47/23
Entscheidungsdatum: 2023-05-03
Aktenzeichen: 3 Ca 47/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2023:0503.3CA47.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung vom 05.01.2023 nicht aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 52 % und die Beklagte zu 48 % zu tragen.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Streitwert: 13.950,78 €.
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