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4 Ca 1520/21•Arbeitsgericht Siegburg, 2022-01-12, 4 Ca 1520/21
Entscheidungsdatum: 2022-01-12
Aktenzeichen: 4 Ca 1520/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2022:0112.4CA1520.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung vom 10.08.2021 noch durch die Kündigung vom 31.08.2021 beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens am Standort der Beklagten in W in der Abteilung „Human Resources“ (Personalabteilung) als „HR Business Partner“ weiter zu beschäftigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Streitwert: 27.048,00 EUR.
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