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5 Ca 1092/21•Arbeitsgericht Siegburg, 2021-11-18, 5 Ca 1092/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-18
Aktenzeichen: 5 Ca 1092/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2021:1118.5CA1092.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 24.03.2021 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Der Kläger und die Beklagte haben von den Kosten des Rechtsstreits jeweils 50 Prozent zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 4.600,00 € festgesetzt.
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