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5 Ca 1957/19•Arbeitsgericht Siegburg, 2020-09-10, 5 Ca 1957/19
Entscheidungsdatum: 2020-09-10
Aktenzeichen: 5 Ca 1957/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGSU:2020:0910.5CA1957.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Änderungskündigungen vom 20.09.2019 und 07.10.2019 rechtsunwirksam sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Die Klägerin hat von den Kosten des Rechtsstreits 25 %, die Beklagte 75 % zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 66.368,00 EUR festgesetzt.
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