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3 Ca 530/22•Arbeitsgericht Rheine, 2022-10-13, 3 Ca 530/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-13
Aktenzeichen: 3 Ca 530/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGST:2022:1013.3CA530.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kammer
Das Urteil vom 07.09.2022 wird nach Anhörung der Parteien im ersten Satz der Entscheidungsgründe dahingehend berichtigt, dass es anstelle „Die Klage ist zulässig und begründet.“ heißt „Die Klage ist zulässig und unbegründet.“
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