1 Ca 1566/10•Arbeitsgericht Siegen, 2011-05-05, 1 Ca 1566/10
Full text
Arbeitsgericht Siegen — 1 Ca 1566/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-05
Aktenzeichen: 1 Ca 1566/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGSI:2011:0505.1CA1566.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 11 Abs. 1 MuSchG, § 15 Abs.1, Abs. 2 AGG
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 379,13 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2010 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 875,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2010 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.250,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus je 2.750,00 € seit dem 04.01.2011, dem 05.02.2011 und dem 03.03.2011 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.375,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.03.2011 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 47 % und die Beklagte zu 53 %.
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Der Streitwert wird auf 27.043,72 € festgesetzt.
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