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3 Ca 126/23•Arbeitsgericht Solingen, 2023-04-13, 3 Ca 126/23
Entscheidungsdatum: 2023-04-13
Aktenzeichen: 3 Ca 126/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGSG:2023:0413.3CA126.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 00.00.2022 nicht aufgelöst worden ist.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 87 % und der Kläger zu 13 %.
4.
Der Streitwert wird festgesetzt auf € 14.194,00.
5.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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