Arbeitsgericht Paderborn, 2020-11-19, 1 Ca 775/20

1 Ca 775/20Labour CourtNov 19, 2020

Full text

Arbeitsgericht Paderborn — 1 Ca 775/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-19

Aktenzeichen: 1 Ca 775/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2020:1119.1CA775.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 106 GewO

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass die durch Schreiben des beklagten F.. vom 17.03.2020 angeordnete, als „Aufgabenzuweisung“ bezeichnete Versetzung der Klägerin zu der Dienststelle des beklagten F.. in E unwirksam ist.

  • 2. Das beklagte F.. wird verpflichtet, die Klägerin zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Ehe-, Familien-, und Lebensberaterin an ihren bisherigen Standorten R und Y weiter zu beschäftigen.

  • 3. Das beklagte F.. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  • 4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.166,66 € festgesetzt.

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