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2 Ca 1619/19•Arbeitsgericht Paderborn, 2020-08-03, 2 Ca 1619/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-03
Aktenzeichen: 2 Ca 1619/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2020:0803.2CA1619.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB; § 241 Abs. 2 BGB
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 30.11.2019 hinaus fortbesteht.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 04.12.2019, zugegangen am 07.12.2019, weder fristlos noch ordentlich beendet worden ist oder beendet wird.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 19.900,- € festgesetzt.
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