4 Ca 764/18•Arbeitsgericht Paderborn, 2018-10-17, 4 Ca 764/18
Full text
Arbeitsgericht Paderborn — 4 Ca 764/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-17
Aktenzeichen: 4 Ca 764/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGPB:2018:1017.4CA764.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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1. Es wird festgestellt, dass die Weisung vom 19.07.2018, die Klägerin mit sofortiger Wirkung in das Objekt P Markt in C zu versetzen, unwirksam ist und die Klägerin nicht zur Befolgung der Weisung verpflichtet ist.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 412,00 € brutto Annahmeverzugslohn für Mai 2018 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2018 zu zahlen.
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3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 865,20 € brutto Annahmeverzugslohn für Juni 2018 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2018 zu zahlen.
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4. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 906,40 € brutto Annahmeverzugslohn für Juli 2018 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2018 zu zahlen.
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5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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6. Der Streitwert beträgt 3.075,58 €.
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