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1 Ca 669/24•Arbeitsgericht Oberhausen, 2024-10-23, 1 Ca 669/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-23
Aktenzeichen: 1 Ca 669/24
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2024:1023.1CA669.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klagepartei eine Entschädigung in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juni 2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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