4 Ca 2167/11•Arbeitsgericht Oberhausen, 2012-04-19, 4 Ca 2167/11
Arbeitsgericht Oberhausen, 2012-04-19, 4 Ca 2167/11
4 Ca 2167/11Labour CourtApr 19, 2012
Regest
Der Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung unterliegt auch dann, wenn es sich hierbei um eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO handelt, der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Die Erstattung der Masseunzulänglichkeitsanzeige gemäß § 208 InsO führt nicht zu einer Hemmung der Verfjährung.
Full text
Arbeitsgericht Oberhausen — 4 Ca 2167/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-19
Aktenzeichen: 4 Ca 2167/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGOB:2012:0419.4CA2167.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 123 Abs. 2 InsO, 208 InsO
Leitsätze
Der Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung unterliegt auch dann, wenn es sich hierbei um eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 123 Abs. 2 Satz 1 InsO handelt, der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB.
Die Erstattung der Masseunzulänglichkeitsanzeige gemäß § 208 InsO führt nicht zu einer Hemmung der Verfjährung.
Tenor
I.Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
III.Der Streitwert wird auf 871,52 € festgesetzt.
IV.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.