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4 Ca 1512/22•Arbeitsgericht Münster, 2023-12-15, 4 Ca 1512/22
Entscheidungsdatum: 2023-12-15
Aktenzeichen: 4 Ca 1512/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGMS:2023:1215.4CA1512.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2022 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.600,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2023 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.444,87 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2023 zu zahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Die Widerklage wird abgewiesen.
6. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagte 42 % und der Kläger 58 % zu tragen.
7. Der Streitwert wird auf 105.770,25 € festgesetzt.
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