Arbeitsgericht Minden, 2020-11-13, 2 Ca 705/20

2 Ca 705/20Labour CourtNov 13, 2020

Full text

Arbeitsgericht Minden — 2 Ca 705/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 2 Ca 705/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGMI:2020:1113.2CA705.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 2 ArbGG; § 3 EFZG; § 7 BUrlG

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.507,44 EUR brutto zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2019 abzüglich an die A zu zahlender 4.446,96 EUR zu zahlen,

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.294,36 EUR brutto zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.08.2020 zu zahlen,

  • 3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein qualifiziertes, ihrem beruflichen Fortkommen dienliches Zeugnis für eine Betriebszugehörigkeit vom 01.07.1993 bis zum 30.06.2020 zu erteilen,

  • 4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  • 6. Der Streitwert beträgt 23.841,80 EUR.

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