7 Ca 422/11•Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-05-25, 7 Ca 422/11
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 2011-05-25, 7 Ca 422/11
7 Ca 422/11Labour CourtMay 25, 2011
Regest
Eine inkongruente Deckung kann vorliegen, wenn Lohnansprüche nicht innerhalb tarifvertraglicher Ausschlussfristen geltend gemacht werden und zum Zeitpunkt ihres Ausgleichs bereits verfallen waren.
Full text
Arbeitsgericht Mönchengladbach — 7 Ca 422/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-25
Aktenzeichen: 7 Ca 422/11
ECLI: ECLI:DE:ARBGMG:2011:0525.7CA422.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: §§ 17, 129, 130, 131, 143 InsO
Leitsätze
Eine inkongruente Deckung kann vorliegen, wenn Lohnansprüche nicht innerhalb tarifvertraglicher Ausschlussfristen geltend gemacht werden und zum Zeitpunkt ihres Ausgleichs bereits verfallen waren.
Tenor
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2008 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
4.Der Streitwert beträgt 7.507,50 €
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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