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18 Ca 206/23•Arbeitsgericht Köln, 2023-11-08, 18 Ca 206/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-08
Aktenzeichen: 18 Ca 206/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:1108.18CA206.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB, § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e iVm. Abs. 3 und ggf. Abs. 4 iVm. Art. 23 Abs. 1 Buchst. f und j DS-GVO iVm. § 3; BDSG
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Endzeugnis auszustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 21.608,90 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 09.03.2023 zu zahlen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 91 % und die Beklagte zu 9 %.
Der Streitwert beträgt 34.808,90 EUR.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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