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9 Ca 2101/23•Arbeitsgericht Köln, 2023-10-11, 9 Ca 2101/23
Entscheidungsdatum: 2023-10-11
Aktenzeichen: 9 Ca 2101/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:1011.9CA2101.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Versetzung des Klägers vom 24.03.2023 nach M unwirksam ist.
Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen gemäß der Änderungskündigung vom 24.03.2023 unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht beendet wird.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 13.500 € festgesetzt.
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