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10 Ca 94/23•Arbeitsgericht Köln, 2023-09-14, 10 Ca 94/23
Entscheidungsdatum: 2023-09-14
Aktenzeichen: 10 Ca 94/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0914.10CA94.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 21.03.2022 aus der Personalakte zu entfernen.
Es wird festgestellt, dass dem Kläger aus dem Jahr 2022 ein restlicher Urlaubsanspruch von zwei Urlaubstagen zusteht.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70 % und die Beklagte zu
30 %
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