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19 Ca 6807/22•Arbeitsgericht Köln, 2023-04-28, 19 Ca 6807/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-28
Aktenzeichen: 19 Ca 6807/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2023:0428.19CA6807.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Urlaubsabgeltung 1.907,54 Euro brutto zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
4. Der Streitwert beträgt 22.574,19 Euro.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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