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14 Ca 1894/22•Arbeitsgericht Köln, 2022-12-01, 14 Ca 1894/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-01
Aktenzeichen: 14 Ca 1894/22
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:1201.14CA1894.22.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.347,43 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von, fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 394,81 Euro seit dem 01.08.2021, aus 394,81 Euro seit dem 01.09.2021, 394,81 Euro seit dem 01.10.2021, aus 432,60 Euro seit dem 01.11.2021, aus 432,60 Euro seit dem 01.12.2021, aus 432,60 Euro seit dem 01.01.2022, aus 432,60 Euro seit dem 01.02.2022 und aus 432,60 Euro seit dem 01.03.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Klageantrag zu 1. abgewiesen.
Der Klageantrag zu 2. wird abgewiesen.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen, ob eine Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG bezogen auf die Arbeit der Arbeitnehmer in der Werkfeuerwehr im 24-Stunden-Dienst im Bereich der Werkfeuerwehr der Beklagten im Betrieb in K durchgeführt wurde.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstands wird auf 43.315,48 Euro festgesetzt.
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