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19 Ca 6837/21•Arbeitsgericht Köln, 2022-11-11, 19 Ca 6837/21
Entscheidungsdatum: 2022-11-11
Aktenzeichen: 19 Ca 6837/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2022:1111.19CA6837.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.789,55 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 255,65 Euro netto ab dem 28.06.2018, ab dem 28.07.2018, ab dem 28.08.2018, ab dem 28.09.2018, ab dem 28.10.2018, ab dem 28.11.2018 sowie ab dem 28.12.2018 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.533,90 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 255,65 Euro netto ab dem 28.01.2019, ab dem 28.02.2019, ab dem 28.03.2019, ab dem 28.04.2019, ab dem 28.05.2019, ab dem 28.06.2019 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 88 % und die Beklagte 12 %.
5. Der Streitwert beträgt 26.730,25 Euro.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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