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14 Ca 1994/21•Arbeitsgericht Köln, 2021-11-04, 14 Ca 1994/21
Entscheidungsdatum: 2021-11-04
Aktenzeichen: 14 Ca 1994/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2021:1104.14CA1994.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) nicht durch die außerordentliche Kündigung vom 12.05.2021 aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagte zu 1) jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert wird auf 140.000 € festgesetzt.
Eine gesonderte Zulassung der Berufung erfolgt nicht.
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