Arbeitsgericht Köln, 2020-05-29, 8 BV 74/20

8 BV 74/20Labour CourtMay 29, 2020

Full text

Arbeitsgericht Köln — 8 BV 74/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-29

Aktenzeichen: 8 BV 74/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGK:2020:0529.8BV74.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

  1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Abschluss eines Sozialplans anlässlich der arbeitgeberseitigen Betriebsstillegung“ wird …………………………………. bestellt.

  2. Die Anzahl der von jeder Seite für die Einigungsstelle zu benennenden Beisitzer wird auf zwei festgesetzt.

  3. Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

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