Arbeitsgericht Herne, 2020-07-09, 4 Ca 307/20

4 Ca 307/20Labour CourtJul 9, 2020

Full text

Arbeitsgericht Herne — 4 Ca 307/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-09

Aktenzeichen: 4 Ca 307/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2020:0709.4CA307.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 30.01.2020 und vom 06.02.2020 nicht aufgelöst worden ist.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zu rechtskräftigen Abschluss des Bestandsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Software-Entwickler weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
    1. Der Streitwert wird auf 21.462,35 € festgesetzt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.