4 Ca 1297/19•Arbeitsgericht Herne, 2019-11-14, 4 Ca 1297/19
Full text
Arbeitsgericht Herne — 4 Ca 1297/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-14
Aktenzeichen: 4 Ca 1297/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGHER:2019:1114.4CA1297.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.06.2019 nicht außerordentlich fristlos aufgelöst worden ist, sondern bis zum Ablauf des 30.09.2019 fortbestanden hat.
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.106,67 € brutto abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 5.093,76 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
auf 306,67 € brutto abzüglich 109,56 € netto seit dem 02.07.2019,
auf weitere 4.600,00 € brutto abzüglich 1.643,40 € netto seit dem 02.08.2019,
auf weitere 4.600,00 € brutto abzüglich 1.643,40 € netto seit dem 03.09.2019 und
auf weitere 4.600,00 € brutto abzüglich 1.643,40 € netto seit dem 02.10.2019
zu zahlen.
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- Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 62 % und der Beklagten zu 38 % auferlegt.
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- Der Streitwert wird auf 18.706,67 € festgesetzt.
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