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3 Ca 222/23•Arbeitsgericht Hamm, 2023-07-05, 3 Ca 222/23
Entscheidungsdatum: 2023-07-05
Aktenzeichen: 3 Ca 222/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGHAM:2023:0705.3CA222.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger wird verurteilt, die Behauptung, die Beklagte habe Schwarzarbeiten ausgeführt, zukünftig zu unterlassen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 97 % und die Beklagte 3 %.
Der Streitwert wird auf 18.433,56 € festgesetzt.
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