3 Ca 218/19•Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-10, 3 Ca 218/19
Full text
Arbeitsgericht Hagen — 3 Ca 218/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-10
Aktenzeichen: 3 Ca 218/19
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0710.3CA218.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 29.01.2019 weder zum 31.08.2019 noch zu einem anderen Zeitpunkt aufgelöst werden wird.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
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- Der Streitwert wird auf 15.680,00 Euro festgesetzt.
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